Weitere Verurteilung im “Berliner Raser – Fall” rechtskräftig
Das LG Berlin hat im dritten Rechtsgang den an der tödlichen Kollision selbst unmittelbar nicht beteiligten Rennteilnehmer unter anderem wegen versuchten Mordes zu der Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Zwei früher erfolgte Verurteilungen des Angeklagten wegen eines vollendeten Tötungsdelikts waren jeweils vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden (vgl. Pressemitteilungen vom 1. März 2018 – Nr. 45/2018 und…